Anspruch Notbetreuung
Die Voraussetzungen für die Notbetreuung haben sich bisher nicht geändert. Daher gelten die bisherigen Regelungen, welche Sie hier finden. Zwingend erforderlich ist bis auf Weiteres weiterhin der Nachweis über die Notwendigkeit mit dem Formular „Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichtes“.
Schulen noch mindestens bis zum 03.05.2020 geschlossen
Wie die Landesregierung heute mitteilte, werden die Schulen noch mindestens bis zum 03.05.2020 geschlossen bleiben. Alle Kolleginnen und Kollegen waren auf diese Entscheidung eingestellt und haben weitere Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler vorbereitet. Ab Dienstag, den 21.04.2020 können diese auf unserer Homepage heruntergeladen, oder auch in der Schule abgeholt werden. Genaueres hierzu finden Sie im Laufe des Montags hier. Da auch die Lehrkräfte Abstandsregeln etc. einzuhalten haben, werden wir zu keiner Zeit alle vor Ort sein, weshalb wir den Montag benötigen, um alles für Ihre Kinder vorzubereiten.
Bleiben Sie gesund!
Angebote der Düsseldorfer Beratungsstellen in Corona Zeiten – Erreichbarkeit Schulsozialarbeit
– Telefonische Hotline der Düsseldorfer Beratungsstellen in Zeiten von Corona
– Triple P Online (TPOL) – kostenloser Online-Elternkurs für Eltern in Düsseldorf
– Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit
Anspruch Notbetreuung
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat folgende Änderung bezüglich möglicher Notbetreuungen in Schulen getroffen:
„Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung [der Notbetreuung] erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.“
Zwingend erforderlich ist jedoch weiterhin der Nachweis über die Notwendigkeit mit dem Formular „Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichtes“.
Düsseldorfer Schulen per Email nicht erreichbar – Notfallemail eingerichtet.
Viele Düsseldorfer Schulen sind zurzeit per Email nicht erreichbar. Für Notfälle steht Ihnen die Emailadresse schulleitung.lennestr-gg@gmx.de zu Verfügung. Sollten die Verantwortlichen das Problem behoben haben, wird die alternative Emailadresse deaktiviert.
Die Schule ist geschlossen
Hier finden Sie die Voraussetzungen für eine mögliche Notfallbetreuung.
Betreuung ab dem 18. März bis zum Ende der Osterferien (19. April)
– Die Schule ist grundsätzlich geschlossen.
– Im Notfall können Schülerinnen und Schüler deren Eltern/ Erziehungsberechtigte in „kritischer Infrastruktur“ arbeiten, betreut werden.
– Hierzu bedarf es eines Antrages und eines Nachweises; wie dieser ausgestaltet wird ist vonseiten des Ministeriums und der Stadt Düsseldorf noch nicht abschließend geklärt.
Organisation der Übernahme der Lernpakete für die Schülerinnen und Schüler der GGS Lennéstraße.
– Für alle Schülerinnen und Schüler liegen in den jeweiligen Klassen individuelle Lernpakete bereit.
– Diese können am Dienstag, den 17. März 2020, in der Zeit von 7.30h bis 12.30h abgeholt werden.
– Wir bitten darum, die Unterrichtsmaterialien im Laufe des Vormittages, nicht zwingend direkt um 7.30h, abzuholen, um die Situation etwas zu entzerren.
– Kommen Sie mit Ihrem Kind, warten Sie bitte auf dem Schulhof; in den Klassen sind die Klassenlehrerinnen zugegen und übergeben die Materialien. Von persönlichen Kontakten ist möglichst abzusehen.
Schulschließung – genaue Abläufe – Am Montag und Dienstag nur im Notfall zur Schule (Stand 14.03.2020 11.30h)
Am Montag, den 16.03. und am Dienstag, den 17.03.2020 findet kein regulärer Unterricht in der Gemeinschaftsgrundschule Lennéstraße statt.