Mund- Nasenbedeckung

Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie Besucher der GGS Lennéstraße die Pflicht eine Mund- Nasenbedeckung zu tragen. Für die Schülerinnen und Schüler wird diese nur aufgehoben, wenn diese im Unterricht an ihrem festen Sitzplatz sitzen oder ihre Malzeiten einnehmen.