Weiterhin Nachverfolgung von „K1 – Personen“ (Personen die engen Kontakt zu infizierten Personen hatten)

Trotz der neuerlich geltenden Maskenpflicht wird das Gesundheitsamt weiterhin über einzelne Quarantäne-Anordnungen entscheiden. Für Sie bedeutet das, dass das Gesundheitsamt eine endgültige Entscheidung über die Rückkehr Ihres Kindes treffen wird. Wir werden vorab mögliche Vorgaben zur häuslichen Isolation mit Ihnen kommunizieren.

Wenn wir uns gemeinsam an alle Vorgaben halten, können wir die Zeit, die Ihr Kind eventuell zu Hause verbringen muss bestmöglich reduzieren.

Bleiben Sie gesund!