Regelungen Pooltests/ Quarantäne

Wenn die Klasse Ihres Kindes wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet wird, ist wie folgt vorzugehen:

– Bei Vorliegen einer negativen Einzeltestung (Rückstellprobe liegt dem Labor bereits vor) darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen, hierüber wird Sie das Labor per SMS/ Email informieren.
-Sollte zu Unterrichtsbeginn noch kein negatives Ergebnis vorliegen, müssen Sie auf das Ergebnis warten und können Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt zur Schule bringen. Da ein durchgängiger „Türdienst“ nicht gewährleistet werden kann, ist dies nur um 9.30 Uhr und um 11.00 Uhr möglich. 

Sollte Ihr Kind möglicherweise als Kontaktperson gelten (hierüber werden Sie durch uns informiert), empfiehlt das Gesundheitsamt zur Sicherheit eine selbstorganisierte tägliche Testung mittels Antigen-Schnelltest für die nächsten sieben Tage.

Schüler und Schülerinnen für die bei einer positiven Pooltestung kein negatives Ergebnis der Einzeltestung vorliegt, dürfen die Schule nicht besuchen, es muss das Ergebnis des PCR-Einzeltests abgewartet werden. Dieser kann nicht durch einen Bürgertest ersetzt werden.