Information zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Wir hoffen, dass alle die Quarantäne gut überstanden haben und dennoch etwas Erholung in den Ferien finden konnten.

Da es einige Nachfragen bezüglich der Maskenpflicht in der Schule gab, möchten wir auf diesem Wege die Sachlage darlegen:

Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung sieht vor dass, „alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, [verpflichtet sind], eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht […] für Schülerinnen und Schüler der Schulen der Primarstufe, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten“.

Darüber hinaus gilt aber auch die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf, die besagt, dass “ in sämtlichen öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden und Einrichtungen […] durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen [ist]“.

Aufgrund der unerfreulichen Quarantänesituation unmittelbar vor den Ferien haben uns diese wiedersprüchlichen Verordnungen bzw. Allgemeinverfügungen dazu veranlasst zunächst die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf umzusetzen. Im Laufe des Tages (27.10.2020) konnte mit der Schulaufsicht jedoch vereinbart werden, dass diese Allgemeinverfügung auf den städtischen (Grund-) Schulbetrieb nicht anzuwenden ist.

Somit kehren wir ab heute zu der schon vor den Ferien gültigen Regelung der Coronabetreuungsverordnung zurück.

Ich bitte um Verständnis, dass wir uns aufgrund der unklaren Sachlage für die „vorsichtigere“ Variante im Sinne der Gesundheit Ihrer Kinder und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschieden haben.

An dieser Stelle möchten wir noch einmmal auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, dass Ihre Kinder mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung als Ersatz dabei haben.

Bleiben Sie gesund