Kategorie: Uncategorized

Weitere Unterrichtsorganisation

Liebe Eltern, die Landesregierung hat angekündigt am 30.04. erneut zu tagen. Für diesen Tag (Abend) erwarten wir neue Vorgaben für das weitere Vorgehen. Bisher können wir noch keine Aussage dazu treffen in welcher Form der Unterricht für die Viertklässler ab Montag, den 04.05.2020, organisiert sein wird. Auch wie es für […]

Neue Regeln zur Notbetreuung

Das Ministerium für Schule und Bildung hat neue Regeln zur Notbetreuung bekanntgegeben. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Eine Aufstellung über die berechtigten Personengruppen finden Sie hier. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es sich ausschließlich um eine Notbetreuung handelt, deren Bedarf mit oben genanntem Formular […]

Neue Lerninhalte für die nächsten Wochen – in vielen Sprachen

Da uns am gestrigen Sonntag eine Übergabe/ Abholung der neuen Lernpakete in der Schule untersagt wurde, werden wir den Schülerinnen und Schülern die neuen Lernpakete zuschicken. Den neuen Lernpaketen liegt ein adressierter Rückumschlag bei, in dem Sie bitte die bisher bearbeiteten Materialien (Arbeitsblätter, nicht Arbeitshefte) zur Kontrolle an uns zurücksenden. […]

Anspruch Notbetreuung

Die Voraussetzungen für die Notbetreuung haben sich bisher nicht geändert. Daher gelten die bisherigen Regelungen, welche Sie hier finden. Zwingend erforderlich ist bis auf Weiteres weiterhin der Nachweis über die Notwendigkeit mit dem Formular „Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichtes“.

Schulen noch mindestens bis zum 03.05.2020 geschlossen

Wie die Landesregierung heute mitteilte, werden die Schulen noch mindestens bis zum 03.05.2020 geschlossen bleiben. Alle Kolleginnen und Kollegen waren auf diese Entscheidung eingestellt und haben weitere Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler vorbereitet. Ab Dienstag, den 21.04.2020 können diese auf unserer Homepage heruntergeladen, oder auch in der Schule abgeholt werden. Genaueres hierzu finden Sie im Laufe des Montags hier. Da auch die Lehrkräfte Abstandsregeln etc. einzuhalten haben, werden wir zu keiner Zeit alle vor Ort sein, weshalb wir den Montag benötigen, um alles für Ihre Kinder vorzubereiten.
Bleiben Sie gesund!

Anspruch Notbetreuung

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat folgende Änderung bezüglich möglicher Notbetreuungen in Schulen getroffen:

„Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung [der Notbetreuung] erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.“

Zwingend erforderlich ist jedoch weiterhin der Nachweis über die Notwendigkeit mit dem Formular „Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichtes“.