Neue Regeln zur Notbetreuung

Das Ministerium für Schule und Bildung hat neue Regeln zur Notbetreuung bekanntgegeben.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

Eine Aufstellung über die berechtigten Personengruppen finden Sie hier.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es sich ausschließlich um eine Notbetreuung handelt, deren Bedarf mit oben genanntem Formular nachgewiesen werden muss. Um Planungssicherheit zu haben und ausreichend Personal zur Verfügung stellen zu können, bedarf es auch weiterhin einer Voranmeldung des Bedarfes an die Mailadresse schulleitung.lennestr-gg@schule.duesseldorf.de . Schülerinnen und Schüler mit Atemwegserkrankungen oder Erkältungssymptomen dürfen die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen.