Autor: Jens Böhm

Anspruch Notbetreuung

Die Voraussetzungen für die Notbetreuung haben sich bisher nicht geändert. Daher gelten die bisherigen Regelungen, welche Sie hier finden. Zwingend erforderlich ist bis auf Weiteres weiterhin der Nachweis über die Notwendigkeit mit dem Formular „Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichtes“.

Schulen noch mindestens bis zum 03.05.2020 geschlossen

Wie die Landesregierung heute mitteilte, werden die Schulen noch mindestens bis zum 03.05.2020 geschlossen bleiben. Alle Kolleginnen und Kollegen waren auf diese Entscheidung eingestellt und haben weitere Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler vorbereitet. Ab Dienstag, den 21.04.2020 können diese auf unserer Homepage heruntergeladen, oder auch in der Schule abgeholt werden. Genaueres hierzu finden Sie im Laufe des Montags hier. Da auch die Lehrkräfte Abstandsregeln etc. einzuhalten haben, werden wir zu keiner Zeit alle vor Ort sein, weshalb wir den Montag benötigen, um alles für Ihre Kinder vorzubereiten.
Bleiben Sie gesund!

Anspruch Notbetreuung

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat folgende Änderung bezüglich möglicher Notbetreuungen in Schulen getroffen:

„Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung [der Notbetreuung] erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.“

Zwingend erforderlich ist jedoch weiterhin der Nachweis über die Notwendigkeit mit dem Formular „Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichtes“.

Organisation der Übernahme der Lernpakete für die Schülerinnen und Schüler der GGS Lennéstraße.

– Für alle Schülerinnen und Schüler liegen in den jeweiligen Klassen individuelle Lernpakete bereit.
– Diese können am Dienstag, den 17. März 2020, in der Zeit von 7.30h bis 12.30h abgeholt werden.
– Wir bitten darum, die Unterrichtsmaterialien im Laufe des Vormittages, nicht zwingend direkt um 7.30h, abzuholen, um die Situation etwas zu entzerren.
– Kommen Sie mit Ihrem Kind, warten Sie bitte auf dem Schulhof; in den Klassen sind die Klassenlehrerinnen zugegen und übergeben die Materialien. Von persönlichen Kontakten ist möglichst abzusehen.

Mehrsprachige Informationen zu Schulschließungen

Das Schulministerium NRW hat die Pressemitteilung „Coronavirus: Unterricht in allen Schulen wird bis zu den Osterferien ausgesetzt“ von Freitag, 13. März 2020, in insgesamt zehn Sprachen übersetzen lassen. Arabisch Griechisch Italienisch Polnisch Russisch Türkisch Kurdisch Bulgarisch Rumänisch Persisch-Farsi