Betreuung während des Ruhens des Unterrichts am 21. und 22. Dezember.

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird es vor den Weihnachtsferien zwei unterrichtsfreie Tage geben, um „Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren“*. 

An diesen Tagen wird jedoch eine Notbetreuung angeboten. Diese können Sie für Ihre Kinder im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten (1. und 2. Schuljahr 8.00h bis 12.30h; 3. und 4. Schuljahr 8.00h bis 13.15h) nutzen.

 Die Ganztagsbetreuung findet ebenfalls im üblichen Rahmen statt (bis 14.00h oder 16.00h). Wir möchten jedoch im Sinne Ihrer Kinder und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort darum bitten, diese nur im Notfall in Anspruch zu nehmen, da an diesen Tagen besondere Regeln gelten wie zum Beispiel eine durchgängige Maskenpflicht bei Unterschreitung des Mindestabstandes (siehe hierzu auch Anhang).

Bitte geben Sie die Abfrage (Download hier) bis spätestens zum 09. Dezember an die Klassenlehrerinnen zurück. Spätere Abgaben können nicht mehr berücksichtigt werden.
Dieses Schreiben ging heute allen Schülerinnen und Schülern auch über die Postmappe zu.