Wie wir bereits mitteilten, hat das Ministerium für Schule und Bildung verfügt, dass für alle Personen in der Schule eine Pflicht besteht sich zweimal in der Woche zu testen. Die Schule wurde angewiesen, die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung der Selbsttests anzuleiten. Für die nächste Woche sind bereits ausreichend Tests (Nasenabstrich) vorhanden.
Von der Testpflicht befreit sind ausschließlich Personen die ein negatives „Bürger-Test“-Ergebnis, nicht älter als 48 Stunden, vorweisen können (oder weitere offizielle Tests; häusliche Selbsttests haben keine Gültigkeit).
Am Montag werden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Tests und deren Durchführung vertraut machen, und schulinterne Vorgehensweisen abstimmen, so dass frühestens am Dienstag, den 13.04.2021, Schülertestungen durchgeführt werden.
Genauere Informationen zur Organisation der Testungen in der Schule geben wir im Laufe des Montags bekannt.