Selbsttestungen am Dienstag und Donnerstag – Auswirkungen auf Distanzunterricht

Da die Selbsttests in der Schule bisher nur durch Lehrerinnen und Lehrer beaufsichtigt werden dürfen, wird dies Auswirkungen auf den Distanzunterricht haben. Am Dienstag und Donnerstag dieser Woche werden somit Vormittags keine oder nur wenige Videokonferenzen stattfinden, da die Schüler und Schülerinnen in der Notbetreuung getestet werden müssen und dies durch das Lehrpersonal geschieht.

Grundsätzlich gilt ab voraussichtlich 19.04.2021

  • Schülerinnen und Schüler testen sich zweimal in der Woche in der Schule selbst.
  • Die Erst- und Viertklässler testen sich montags und mittwochs, die Zweit- und Drittklässler dienstags und donnerstags.
  • Wenn ein Kind sich nicht testen soll, darf dieses nicht in die Schule kommen, es sei denn es kann einen negativen Test (Testzentrum) vorweisen, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. 
  • Es wird keine Nachtests geben. Verpasst ein Kind den Test (Krankheit, Verspätung etc.) wird es keine Nachtestung in der Schule geben. Die Schülerin oder der Schüler muss dann bis zum nächsten Test in der Schule zu Hause bleiben oder ebenfalls einen negativen Test (Testzentrum) nachweisen.