Testpflicht auch während des Betreuungsangebotes – weitere Infos folgen – Tests in der Schule vorhanden

Die vom Ministerium für Schule und Bildung ausgesprochene Testpflicht gilt auch, wenn Schüler und Schülerinnen das Betreuungsangebot in der Schule wahrnehmen. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Betreuungsangebot teilnehmen.