Weiterhin Maskenpflicht und Selbsttests

Das Ministerium für Schule und Bildung teilte heute mit, dass die bisher gültigen Regeln zum Tragen einer mindestens medizinischen Schutzmaske in den Schulen in NRW bis zum 02. April beibehalten werden.

Ebenso werden die dreimal in der Woche zu Hause durchgeführten Selbsttests bis zum 08. April (letzter Schultag vor den Osterferien) fortgeführt. Die Schüler und Schülerinnen werden weiterhin durch die Schule mit Selbsttests versorgt.

Weitere Informationen erwarten wir mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung.