Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler […] mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.

  • Es besteht keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.