Testbescheinigungen

Ab sofort ist es nicht mehr notwendig, Testbescheinigungen für die Schülerinnen und Schüler anzufordern, „denn schulpflichtige Kinder […] mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen“. (CoronaSchVO – gültig ab 20.August 2021)

Schülerausweise können im Sekretariat beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich ein Passfoto Ihres Kindes, welches sie ihm in einem Briefumschlag mit Namen und dem Betreff „Schülerausweis“ mit zur Schule geben.