Wie immer gilt jedoch der Grundsatz: „Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird.“ Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015
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