Laut Schulmail vom 18. März gilt „Ab Samstag, 2. April 2022, wird der § 2 der Coronabetreuungsverordnung keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schule vorsehen“. Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung liegt jedoch noch nicht vor. Das freiwillige Tragen einer Maske ist möglich. Das bedeutet, dass Sie als Erziehungsberechtigte eigenverantwortlich entscheiden, ob ihr Kind im Schulgebäude weiterhin eine Maske trägt oder nicht. Ebenso werden die Mitarbeitenden dies eigenverantwortlich entscheiden.
Die Testungen der nicht immunisierten Personen werden wie bisher bis zu den Osterferien durchgeführt.