Da wir durch das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf keinerlei Unterstützung mehr erhalten und auch die meisten Schüler und Schülerinnen keine Quarantäneanordnungen mehr erhalten, werden wir ab dem 10.02.2022 ausschließlich die Regelungen der Corona-Quarantäneverordnung in der jeweils aktuellen Fassung umsetzen. Diese sind (kurz zusammengefasst):
Infizierte Personen
– die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen
– die Isolierung kann frühestens am siebten Tag mit negativem Bürgertest beendet werden
Kontaktpersonen innerhalb des Haushaltes (ein Familienmitglied ist infiziert)
– die Quarantäne endet grundsätzlich nach 10 Tagen
– die Quarantäne kann frühestens am siebten Tag mit negativem Bürgertest enden
– davon ausgenommen sind
– Personen mit einer Boosterimpfung
– zweifach geeimpfte Personen deren Impfung mindestens 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt
– genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt
– geimpfte genesene Personen
– für Schülerinnen und Schüler nach 5 Tagen wenn sie über ein negatives Testergebnis (Bürgertest) verfügen. Der Test darf erst am 5. Tag der Quarantäne vorgenommen werden.
Die Quarantänepflicht gilt automatisch aufgrund der Regelungen der oben genannten Verordnung. Eine gesonderte behördliche Anordnung der Isolation/ Quarantäne ist nicht erforderlich, es genügt der Testnachweis. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig.
Hilfreiche Links:
Informationen für Eltern von Schulkindern im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – CoronaTestQuarantäneVO (ebd.)