Weitere Verfahrensweisen bezüglich der Testungen

Wie bereits mitgeteilt, dürfen Schüler und Schülerinnen nur am Unterricht/ der Betreuung teilnehmen, wenn diese zwei mal in der Woche an den in der Schule stattfindenden Testungen teilnehmen.

Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, darf Ihr Kind nicht am Unterricht/ der Betreuung teilnehmen.

Wenn Sie die Testungen selbst organisieren möchten (Testzentrum mit entsprechender Bescheinigung) ist es zwingend notwendig, der Schule dieses Widerspruchsformular zukommen zu lassen (per Mail an die Klassenlehrerin).

An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass zu Unterrichtsbeginn eine Testbescheinigung nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

Häusliche Selbsttests dürfen von uns leider nicht akzeptiert werden.