Hier die aktuell gültigen Vorgaben des Gesundheitsamtes Düsseldorf und dem Schulträger:
- Sollte Ihr Kind infiziert sein, so muss es sich ab Vorliegen des positiven Testergebnisses für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann durch einen negativen Bürgertest am 7. Tag aufgehoben werden.
- Diese Zeitvorgaben gelten auch für Kontaktpersonen.
Auch wenn sich vereinzelt anderslautende Informationen auf Seiten des Bundes oder des Landes NRW finden lassen, müssen wir hier laut §17 der Coronaquarantäneverordnung den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes folgen („Individuelle Anordnungen zur Quarantäne durch örtliche Behörden gehen den Regelungen dieser Verordnung vor“). Dieses handelt nach derzeitigem Stand (noch) nach den oben genannten Kriterien. Auch wenn Sie vereinzelt anders lautende, telefonische, Auskünfte von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Gesundheitsamtes erhalten, gelten für uns als Schule sie oben genannten Vorgaben. Wir gehen davon aus, dass das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf diese Vorgaben auf die aktuell gültige Coronaquarantäneverordnung anpassen wird.
Allgemein gilt eine Quarantänedauer von 10 Tagen für positiv getestete […] Dabei können sich Indexfälle und Kontaktpersonen mittels Schnelltest nach 7 Tagen freitesten lassen. (Schulamt der Stadt Düsseldorf im Namen des Gesundheitsamtes)