Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.
Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

  • keine Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion
  • Selbsttests sind nicht mehr nötig – Es werden keine Tests mehr durch die Schule ausgegeben
  • Eine Maske kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer getragen werden Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.
  • positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen
  • Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Den gesamten Brief der Bildungsministerin Feller finden Sie hier.