Sollte ein Kind nicht an den Testungen in der Schule teilnehmen, müssen sowohl der Widerspruch der Erziehungsberechtigten, als auch aktuelle Testergebnisse der Schule zu Unterrichtsbeginn in schriftlicher Form (nicht Email, SMS o.ä.) vorliegen.
Sollte ein Kind nicht an den Testungen in der Schule teilnehmen, müssen sowohl der Widerspruch der Erziehungsberechtigten, als auch aktuelle Testergebnisse der Schule zu Unterrichtsbeginn in schriftlicher Form (nicht Email, SMS o.ä.) vorliegen.