Am späten gestrigen Abend (30.04.2020) erreichte uns eine weitere Mail des Ministeriums für Schule und Bildung, dass alle gestern kommunizierten Regelungen „[…] unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 [stehen]. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen.“
Trotz dieser Einschränkungen bleiben die durch uns mit den Eltern der Viertklässler kommunizierten Regelungen bis einschließlich 11. Mai 2020 bestehen, sofern diese nicht durch das Ministerium untersagt werden.
Hier finden Sie noch einmal den Elternbrief.