Aufgrund der vielen Nachfragen haben wir hier noch einmal alle uns vorliegenden Informationen bezüglich der Tests außerhalb der Schule zusammengefasst.
- Um einen Test in der Schule zu umgehen, muss sowohl ein entsprechender Widerspruch als auch ein negatives Ergebnis eines Tests vorliegen (nicht älter als 48 Stunden).
- Dieser muss von einer anerkannten Teststelle durchgeführt werden, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes. (siehe auch hier)
- Teststellen können beispielsweise Arztpraxen oder Apotheken sein, aber auch private oder kommunale Testzentren. Sie werden von den Kreisen und kreisfreien Städten beauftragt und müssen dafür festgelegte Mindeststandards (geschultes Personal, geeignete Räume, sichere Testabläufe) erfüllen. (Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales).