Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler […] mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
- Es besteht keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.