Am 07. und 08. Januar findet an den Schulen in NRW kein Unterricht statt. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich sollten die Schülerinnen und Schüler zu Hause betreut werden. Bitte beachten Sie, dass an diesen Tagen verschärfte Masken- und Abstandsregeln gelten (siehe Formular).
Die Abgabefrist für diese Meldung ist der 18.12.2020.
Bei elektronisch übermittelten Formularen kann auf die Unterschrift verzichtet werden.
Die Abfrage zur Notbetreuung organisieren die jeweiligen Klassenlehrerinnen und werden Sie per Email kontaktieren und das Formular übermitteln.
Sie finden das Formular aber auch hier.