Ab dem 10.05.2021 werden in der Schule zweimal in der Woche „Lolli-Tests“ durchgeführt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze, das Ministerium für Schule und Bildung wird diese zur Verfügung stellen. Dies bedarf einer grundsätzlichen Umstellung des gewohnten Schulrhythmus (siehe unten).
Weiterhin gilt: Wer an schulischen Tests nicht teilnimmt, darf die Schule nicht betreten oder muss einen schriftlichen Widerspruch und einen negativen Coronatest eines anerkannten Testzentrums nachweisen, welcher am Schulbesuchstag nicht älter als 48 Stunden ist. Soll Ihr Kind doch an Testungen teilnehmen, obwohl der Schule ein Widerspruch vorliegt, muss auch dies schriftlich erklärt werden.
Eine Nachtestung bei Verspätungen etc. kann weiterhin nicht geleistet werden. Verspätete Schüler und Schülerinnen gelten somit als nicht getestet und müssen wieder nach Hause gehen.