Folgendes gab das Ministerium für Schule und Bildung mit der heutigen Schulmail bekannt:
„Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn […] Testungen für [alle] Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
„Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.“
„[…] Es [ist] die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.“
Für den 25.10.2021 (erster Schultag nach den Herbstferien) hat das Ministerium für Schule und Bildung eine Empfehlung zur Vorlage eines Testnachweises ausgesprochen.
Bitte Beachten Sie bei einer Reiserückkehr die aktuellen Regelungen nach § 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung. Eine Kurzübersicht der Corona-Einreiseregeln (BMG/BMI) finden Sie hier.