An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass ein Wechsel zwischen Distanz und Präsenzunterricht nicht möglich ist („Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich“*). Schüler und Schülerinnen, welche von dem Recht Gebrauch gemacht haben nicht am Präsenzunterricht teilzunehmen, können nicht in diesen zurück wechseln. Diese Regelung gilt auch für die Notbetreuung am 21. und 22. Dezember. Eltern deren Kinder für diese Tage angemeldet waren aber in dieser Woche nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden wir diesbezüglich kontaktieren.
*Ministerium für Schule und Bildung