Mit heutiger Schulmail teilt uns das Ministerium für Schule und Bildung mit, dass „das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Schulen […] – bei Einhaltung der Mindestabstände – nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtend [ist]. Es sollte jedoch grundsätzlich auch bei Einhaltung der Mindestabstände jeder Person in der Schule gestattet sein, eine MNB zu tragen, wenn dies gewünscht wird.
Lässt sich in bestimmten Situationen der Mindestabstand nicht sicher einhalten, so sind MNB zu tragen. Zu diesem Zweck haben alle Personen [auch Schülerinnen und Schüler] ihre persönliche MNB an der Schule mit sich zu führen, wie dies auch seit dem 27.4.2020 in Geschäften bzw. im ÖPNV erforderlich ist. Geeignet sind hierfür die üblichen MNB.“