Um am Einschulungstag sicherzustellen, dass die geltenden Maßgaben nach § 1 Absatz 6 der Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Coronaschutzverordnung eingehalten werden, gelten für den Einschulungstag folgende Regeln und Hygienemaßnahmen:
1. das Tragen von Masken,
2. die Einhaltung von Mindestabständen,
3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden
4. Um den Gesundheitsschutz für alle an der Einschulungsfeier Beteiligten zu gewährleisten, müssen alle Personen getestet erscheinen (Kinder und Eltern und Geschwisterkinder), mit Ausnahme derer, mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Wir empfehlen einen kostenlosen Test bei einem Testzentrum („Bürgertest“), der höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Um den organisatorischen Ablauf des Tages zu erleichtern und um zügig mit den Einschulungsfeierlichkeiten beginnen zu können, bitten wir Sie, 30 Minuten vor Beginn der Einschulungsfeier zu erscheinen (Schultor) und den Nachweis über ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung bereitzuhalten.
Falls Sie sich schon vor Schulbeginn über die Testungen auf das Corona-Virus mit dem „Lolli-Test“ an Grund- und Förderschulen informieren wollen, finden Sie alle Hinweise und Erklärungen hierzu unter folgendem Link: