Elternmitwirkung

Unsere Schule sieht als Basis ihrer Arbeit den gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Eltern und Lehrern. Der Tatsache, dass Eltern erste Instanz zur Sozialisierung der Kinder sind, möchten wir Respekt zollen, indem wir versuchen, die Entwicklung der Kinder in einem vertrauensvollen Umgang zwischen Eltern und Schule gemeinsam positiv zu gestalten.

Formal regelt das Schulmitwirkungsgesetz mit ihren Gremien formelle Kooperationsmöglichkeiten. Diese sind:

  • Die Klassenpflegschaften
  • Die Schulpflegschaft
  • Die Versammlung der Schulgemeinde
  • Die Schulkonferenz

Darüber hinaus bieten wir Eltern an, Einblicke in den Unterrichtsalltag zu gewinnen, indem sie vereinzelt hospitieren oder, so regelmäßig wie es ihre Zeit erlaubt, an Unterrichtszeiten teilzunehmen und sich nach vorheriger Absprache und Einweisung einbringen, indem sie zum Beispiel gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern lesen, Blitzrechenaufgaben üben, die Arbeit in einem Schreibbüro beim Schreiben am PC unterstützen, bei der Ausleihe von Büchern behilflich sind und allgemein das Lernen und Üben der Kinder in vielfach denkbarer Art unterstützen.

Dieses Ansinnen bietet viele beidseitige Vorteile:

  • für Eltern wird heutiges schulisches Lernen transparenter
  • für unsere Schule eröffnet diese Unterstützung die Möglichkeit, den individuellen Fördernotwendigkeiten noch besser gerecht werden zu können.

Ebenso ist es möglich, dass Eltern ihre Kompetenzen im Rahmen bestimmter Lernprozesse oder projektartiger Unterrichtsvorhaben in den Unterricht einbringen.

Elternbegleitung von Klassen, die Ausflüge machen oder Lernorte außerhalb der Schule aufsuchen, sind bei uns obligatorisch.

Wir brauchen Eltern auch für die vielfältigen Gestaltungen unseres Schullebens.

Ihr Engagement und ihre aktive Mitwirkung sind bei uns wichtiger Bestandteil schulischer Arbeit und schulischen Lebens.